Deutsche Lizenz, kurze Liste: wer in Deutschland wirklich Automatenspiele anbieten darf

Aktuell für September 2026
Lizenziert
deVerfügbar in DE
Schnelle Auszahlungen
Nur 18+

Stand: 23 September 2026 · Geprüft gegen die GGL-Whitelist sowie die Marktdaten der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder.

Nahaufnahme einer Urkunde mit Siegel auf einem Schreibtisch.
Unter der Kategorie Online-Casinospiele führt die GGL-Whitelist nur 5 Einträge, die allesamt auf Landesebene und nicht bei der GGL selbst liegen.

Wer in Deutschland Online-Casino spielen will, landet schnell bei Offshore-Seiten, die mit „EU-Lizenz“ oder „Malta-Lizenz“ werben. Beide sagen nichts darüber, ob der Anbieter in Deutschland erlaubt ist. Erlaubt ist ein Angebot hier nur, wenn es auf der Whitelist der Gemeinsamen Glücksspielbehörde der Länder (GGL) steht oder eine staatliche Erlaubnis eines einzelnen Bundeslandes für Online-Casinospiele besitzt. Die Liste ist kurz. Sie umfasst 34 Inhaber für virtuelle Automatenspiele, 5 für Online-Poker und 27 für Sportwetten. Unter „Online-Casinospiele“ – also Tisch- und Live-Spiele – finden sich gerade einmal 5 Einträge, und keiner dieser 5 liegt bei der GGL selbst.

Der folgende Beitrag erläutert die Hintergründe der GGL-Whitelist, die Bedeutung deutscher Lizenzen für Spieler (Limits, Spielerschutz, Zahlungswege) und die Situation bei Anbietern ohne deutsche Erlaubnis. Wer bereits gezielt sucht, gelangt direkt zum Vergleich der lizenzierten Marken; die folgenden Abschnitte bieten einen systematischen Überblick über die Rechtslage, den Spielerschutz, den direkten Vergleich und die Details der Anbieter.

Rechtslage: warum die GGL-Whitelist für Casinospiele so kurz bleibt

Das deutsche Glücksspielrecht trennt zwei Produkte, die im Marketing oft in einen Topf geworfen werden. Das eine Produkt heißt im Gesetz „virtuelles Automatenspiel“ und wird von der GGL mit einer bundesweit geltenden Erlaubnis vergeben. Das andere Produkt heißt „Online-Casinospiele“ und umfasst Tisch- und Live-Spiele – Roulette, Blackjack, Baccarat. Dieses Produkt vergibt die GGL nicht selbst. § 9 Abs. 8 und § 6e Abs. 3 des Glücksspielstaatsvertrags 2021 überlassen den Bereich den Ländern, die ihn „selbst oder durch juristische Vertretung“ veranstalten dürfen. Die Folge: Wer bundesweit Automatenspiele anbieten will, bekommt eine GGL-Erlaubnis; wer Roulette und Blackjack anbieten will, braucht eine landesrechtliche Erlaubnis – üblicherweise aus Schleswig-Holstein – und kann damit nicht über die Landesgrenze hinaus aktiv werden.

Zwei nebeneinander geöffnete Browser-Tabs auf einem Laptop-Bildschirm.
Unter g-id 3 „Online-Casinospiele“ führt die Whitelist nur 5 Einträge, und alle 5 liegen NICHT bei der GGL, sondern auf Landesebene: Merkur Bets Malta, NOVOLINE.DE GmbH, Skill On Net und Tipico Karlsruhe (alle Zuständigk

Diese Aufteilung prägt die Whitelist. Stand 07.09.2026 zählt die GGL 166 Einträge insgesamt. Davon entfallen 34 auf virtuelle Automatenspiele (g-id 6), 27 auf Sportwetten (g-id 5) und 5 auf Online-Poker (g-id 7). Unter g-id 3 „Online-Casinospiele“ finden sich genau 5 Einträge: Merkur Bets Malta, NOVOLINE.DE GmbH, Skill On Net und Tipico Karlsruhe – alle vier mit Zuständigkeit Schleswig-Holstein – sowie die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung mit Zuständigkeit Bayern. Die Casino-Sparte ist also nicht „strenger“, sondern anders strukturiert. Sie liegt nicht bei der Bundesbehörde, sondern bei den Ländern.

Dass die Whitelist so kurz ist, heißt nicht, dass nur diese fünf Marken in Deutschland Roulette anbieten. Es heißt, dass nur diese fünf Marken es mit einer deutschen Erlaubnis tun. Alles andere spielt sich außerhalb der Erlaubnis ab. Der Tätigkeitsbericht 2025 der GGL beziffert den nicht regulierten Anteil am Online-Glücksspielvolumen für das Jahr 2024 mit 23 Prozent, die Kanalisierungsquote also mit 77 Prozent. Für 2025 selbst weist die GGL keine eigenständigen Zahlen zur Größe des illegalen Marktes aus.

Ein wichtiger Punkt, der auf vielen Vergleichsseiten verschwimmt: Eine Malta-Lizenz oder eine Curaçao-Lizenz ist kein Ersatz für eine deutsche Erlaubnis. Sie erlaubt dem Anbieter, in seinem Sitzstaat tätig zu sein; sie erlaubt ihm nicht, in Deutschland um deutsche Spieler zu werben. Die GGL führt deshalb eine Whitelist und keine Blacklist. Wer nicht auf der Whitelist steht, ist nicht „automatisch illegal“ – das wäre eine rechtliche Aussage, die die GGL selbst so nicht trifft. Die Whitelist ist der einzige belastbare Beleg dafür, dass eine Marke in Deutschland zugelassen ist.

Spielerschutz: was eine deutsche Lizenz konkret bedeutet

Eine deutsche Erlaubnis verändert das Produkt. Sie schreibt dem Anbieter Regeln vor, die im EU-Ausland nicht gelten. Vier davon treffen jeden Spieler direkt.

Person betrachtet ruhig ein Balkendiagramm auf einem Tablet in einem hellen Raum.
Laut Marktmonitor der GGL lagen die Spieleinsätze bei virtuellen Automatenspielen im Q1 2026 bei 1.201 Mio. € und im Q2 2026 bei 1.214 Mio. €.

Einsatz pro Spin

Seit dem 1. Juli 2026 ist der Höchsteinsatz pro Spielrunde bei virtuellen Automatenspielen gestaffelt. Die Grundregel beträgt 1 € pro Spin. Für Spieler ab 21 Jahren darf der Anbieter den Einsatz auf 3 € anheben. Nach einer 90-tägigen Qualifikationsphase – in der der Spieler nachweisen muss, dass er die erhöhten Limits verantwortungsvoll nutzt – ist eine weitere Anhebung auf 5 € möglich. Die Anhebung ist freiwillig; nicht jeder Anbieter muss sie anbieten. Sie ist außerdem befristet und endet am 31. Dezember 2027.

Einzahlungslimit

Über alle Anbieter hinweg gilt ein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit von monatlich 1.000 €. Es wird technisch über die Limitdatei der GGL durchgesetzt. Wer mehr einzahlen will, muss seine wirtschaftliche Leistungsfähigkeit nachweisen – etwa durch Gehaltsabrechnungen oder andere Einkommensnachweise – und bekommt dann einen höheren Schwellenwert.

5-Sekunden-Regel

Zwischen zwei Spielrunden müssen mindestens 5 Sekunden vergehen. Diese Regelung stammt aus dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 und ist nicht Teil der 2026-Reform. Sie verhindert das schnelle Durchklicken, mit dem Offshore-Plattformen das Spieltempo bestimmen.

OASIS und LUGAS

Jeder lizenzierte Anbieter ist verpflichtet, vor dem ersten Einsatz die Identität des Spielers vollständig zu prüfen. Er muss die Spielersperrdatei OASIS abfragen – wer dort gesperrt ist, darf nicht spielen. Über die Aktivitätsdatei der LUGAS-Infrastruktur wird zudem verhindert, dass ein Spieler parallel auf mehreren lizenzierten Plattformen spielt und dadurch das Einzahlungslimit umgeht.

Diese vier Regeln greifen ineinander. Sie sind der Grund, warum eine deutsche Lizenz für den Spieler ein anderes Produkt ist als eine Malta- oder Curaçao-Lizenz – selbst wenn beide Webseiten Slots anbieten. Offshore-Anbieter sind an OASIS und LUGAS nicht angeschlossen, kennen das 1.000-€-Limit nicht und müssen die 5-Sekunden-Regel nicht einhalten.

Wer spielerische Schutzmechanismen sucht, bekommt sie also nur auf der Whitelist. Wer auf einer Offshore-Seite spielt, bekommt die gleichen Spiele, aber ohne diese Rahmenbedingungen. Das erklärt, warum die Kanalisierungsquote von 77 Prozent nicht höher liegt – die Lücke von 23 Prozent füllt genau das Angebot, das diese Regeln nicht hat.

Vergleich: die lizenzierten Anbieter Seite an Seite

Die folgende Tabelle stellt die lizenzierten Marken nebeneinander. Die Spalten sind nach den Aspekten geordnet, die für die Frage „ist das wirklich ein deutsches Angebot?“ entscheidend sind: Markenname, Lizenzstatus, Unterstützung der hier behandelten Spielform, und die Aktionen, mit denen der Anbieter öffentlich wirbt. Wo eine Information in den Quellen fehlt, steht ein Querstrich; eine Zelle ohne Wert ist hier informativer als ein erfundener Wert.

Marke Lizenzstatus (GGL-Whitelist oder nicht) Spielform nach Whitelist Beworbene Konditionen
JackpotPiraten GGL-Whitelist, bundesweit (g-id 6) Virtuelle Automatenspiele Aktionen mit Freispielen, keine Einzahlungsboni mit festem Prozentsatz
BingBong GGL-Whitelist, bundesweit (g-id 6) Virtuelle Automatenspiele Aktionen mit Freispielen, gleiche Lizenz wie JackpotPiraten
DIE SPIELBANK Whitelist über ein Land (g-id 3) Online-Casinospiele, staatlich „Erster staatlicher Anbieter für virtuelles Automatenspiel“, keine Bonusprozente genannt
Merkur Whitelist über ein Land (g-id 3) Online-Casinospiele (Tisch/Live)
Tipico Games GGL-Whitelist, bundesweit (g-id 6) Virtuelle Automatenspiele
Wunderino GGL-Whitelist, bundesweit (g-id 6) Virtuelle Automatenspiele

Die Tabelle zeigt zwei Dinge, die beim Lesen leicht übersehen werden. Erstens: JackpotPiraten und BingBong teilen sich dieselbe Lizenz. Beide Plattformen werden von DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH betrieben. Die GGL-Whitelist führt beide Einträge mit bundesweitem Vertriebsgebiet „länderübergreifend“. Was die beiden unterscheidet, ist der Spielebestand – JackpotPiraten listet rund 1.300 Spiele von mehr als 16 Herstellern, BingBong rund 1.200 Spiele von mehr als 15 Herstellern, darunter über 600 Novomatic-Titel und rund 30 Slots von Indigo Magic. Zweitens: DIE SPIELBANK ist der einzige Eintrag unter „Online-Casinospiele“ mit bayerischer Zuständigkeit; die anderen vier Landeseinträge liegen in Schleswig-Holstein. Wer also nicht in Schleswig-Holstein wohnt, ist bei Merkur, Tipico Karlsruhe, Skill On Net und NOVOLINE.DE formal kein Kunde im Sinne der Erlaubnis – diese Anbieter dürfen ihr Produkt nur Spielern mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein anbieten.

Unter den lizenzierten Marken finden sich keine klassischen Einzahlungsboni mit festem Prozentsatz. Die öffentlich zugänglichen Bonusangaben beschränken sich fast ausschließlich auf Freispiel-Aktionen. JackpotPiraten wirbt im „Cpt Jacks Deal des Monats“ mit bis zu 310 Freispielen auf Novoline-Slots, im „Thank Slot it’s Friday“ mit bis zu 225 Freispielen ab 1 € Einsatz und im „Donnerstags-Jackpot“ mit 5.000 Freispielen ohne Einzahlung auf Hot Chance, wobei Gewinne an nur einen einmaligen Umsatz gebunden sind. BingBong bewirbt im September einen „Crazy Deal“ mit 295 Free Spins sowie 10 Free Spins ohne Einzahlung zum Monatswechsel. Feste Prozentsätze oder Umsatzbedingungen für Einzahlungsboni werden auf den Aktionsseiten selbst nicht genannt; die genauen Bedingungen finden sich laut Betreiberangabe im Aktions-Newsletter, im News-Bereich der Webseite oder unter dem Menüpunkt „Mein Bonus“.

Wie viel kosten die Aktionen? Ein Rechenbeispiel

Die Bandbreite der beworbenen Aktionen reicht von wenigen Freispielen bis zu mehreren Tausend. Wer den realen Aufwand abschätzen will, muss zwei Größen kennen: den Wert der Freispiele und die Umsatzbedingung. Die Quellen nennen für JackpotPiraten eine Gewinngrenze von 200 € für einzahlungsaktivierte Freispiele und 75 € für Freispiele ohne Einzahlung; Gewinne aus den „Donnerstags-Jackpot“-Freispielen sind an einen einmaligen Umsatz gebunden. Das bedeutet in der Rechnung: Wer 100 € aus einzahlungsaktivierten Freispielen gewinnt und diese einmal durchspielen muss, muss 100 € Umsatz erzeugen – bei einem angenommenen Slot-Einsatz von 1 € pro Spin also 100 Spins, die sich bei 5 Sekunden pro Spin in rund achteinhalb Minuten Spielzeit niederschlagen.

Für andere Aktionen ohne ausgewiesene Umsatzvorgabe ist die Rechnung nicht möglich – die Bedingung fehlt in den Quellen. Die Spanne, mit der ein Spieler rechnen muss, liegt deshalb zwischen „fast nichts“ (1× Umsatz auf Gewinne aus Gratis-Freispielen) und „erheblich“, wenn eine Aktion eine mehrfache Umsatzvorgabe auf den Gewinn trägt. Welche der beiden Extreme eine bestimmte Aktion hat, steht in den Aktionsbedingungen, nicht in der Werbung. Wer eine Aktion annimmt, ohne diese Zeile zu lesen, akzeptiert einen Aufwand, den er nicht kennt.

Überblick: was eine Lizenz in den Vergleich einbringt

Wer die Tabelle liest, sieht sechs Marken. Wer die Whitelist öffnet, sieht 34 Inhaber für virtuelle Automatenspiele. Die Diskrepanz erklärt sich dadurch, dass nicht jeder Inhaber in Deutschland Endkundenmarkt betreibt – manche Whitelist-Einträge gehören zu Plattformen, die nur in einem Bundesland aktiv sind oder ihre Marke noch aufbauen. Für den Spieler ist die Zahl 34 also weniger wichtig als die Zahl 6: das ist die Gruppe, die in Deutschland öffentlich um Slots wirbt.

Innerhalb dieser Gruppe fallen drei Merkmale auf. Erstens: Die Lizenz definiert das Produkt, nicht die Marke. JackpotPiraten und BingBong haben unterschiedliche Spielebestände und unterschiedliche Werbung, aber denselben Lizenznehmer. Wer auf einer der beiden Seiten spielt, spielt de facto beim selben Unternehmen, mit denselben Limits und demselben Spielerschutz. Zweitens: Die Lizenz schreibt vor, wie das Produkt heißen darf. JackpotPiraten nennt sich „Online Spielothek“, BingBong ebenfalls, DIE SPIELBANK nennt sich „Online-Spielbank“ und „Online Spielothek“ – nur im SEO-Titel von DIE SPIELBANK taucht das Wort „Casino“ auf. Der Gesetzgeber hat mit § 22a Abs. 11 GlüStV 2021 das Wort „Casino“ für reine Slot-Erlaubnisse ausgeschlossen. Werbung mit „Online Casino“ darf ein Slot-Anbieter also nur, wenn er auch Online-Casinospiele im Sinne des GlüStV anbietet – was die wenigsten der bundesweit lizenzierten Marken tun.

Drittens: Die Lizenz schreibt vor, was angeboten werden darf – und damit auch, was nicht. Tisch- und Live-Spiele (Roulette, Blackjack) sind nach den Daten der GGL-Whitelist nur über die fünf Landeseinträge unter g-id 3 verfügbar. JackpotPiraten führt im Impressum „virtuelles Automatenspiel gemäß §§ 4 bis 4d i.V.m. 22a GlüStV 2021“ als Geschäftstätigkeit auf – Tischspiele sind ausdrücklich nicht Teil dieser Erlaubnis. Wer Roulette will, muss zu einem Landeseintrag gehen oder auf eine ausländische Plattform ausweichen, die in Deutschland nicht zugelassen ist.

Lizenzierte Anbieter im Detail

JackpotPiraten

JackpotPiraten.de wirbt mit dem Slogan „Die erste Online Spielothek mit GGL Lizenz“. Die Plattform wird von DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH betrieben; im Handelsregister ist das Unternehmen unter Amtsgericht Berlin Charlottenburg HRB 244176 B eingetragen, mit Sitz in der Moritzstraße 23, 13597 Berlin, Geschäftsführer Florian Werner. Die GGL-Erlaubnis wurde am 27.04.2022 erstmalig erteilt; ein Enddatum veröffentlicht die GGL nicht. Im Impressum gibt das Unternehmen als Geschäftstätigkeit „virtuelles Automatenspiel gemäß §§ 4 bis 4d i.V.m. 22a GlüStV 2021“ an. Tischspiele sind ausdrücklich nicht Teil dieser Erlaubnis.

Das Spielangebot umfasst rund 1.300 Spiele von mehr als 16 Herstellern. Im September wirbt die Plattform mit drei Aktionen parallel: „Cpt Jacks Deal des Monats“ (bis zu 310 Freispiele auf Novoline-Slots), „Thank Slot it’s Friday“ (bis zu 225 Freispiele ab 1 € Einsatz) und „Donnerstags-Jackpot“ (5.000 Freispiele ohne Einzahlung auf Hot Chance, Gewinne an einen einmaligen Umsatz gebunden). Öffentlich ausgewiesene Gewinngrenzen: 200 € für einzahlungsaktivierte Freispiele, 75 € für Freispiele ohne Einzahlung. Für JackpotPiraten spricht die Kombination aus langer Lizenzhistorie, breitem Spielportfolio und einem Aktionskalender, der wöchentlich wechselt. Wer Slot-Aktionen mit klarer Auszahlungsregel sucht, findet hier die größte Auswahl.

BingBong

BingBong.de teilt sich mit JackpotPiraten den Lizenznehmer – beide werden von DGGS mbH betrieben. Die Lizenz ist also identisch, der Marktauftritt eigenständig. BingBong listet rund 1.200 Spiele von mehr als 15 Herstellern, darunter über 600 Novomatic-Titel und rund 30 Slots von Indigo Magic. Im September wirbt die Plattform mit „September-Spaß mit neuem Crazy Deal“ (295 Free Spins auf Novoline-Slots) und „Bye Bye August“ (10 Free Spins ohne Einzahlung zum Monatswechsel).

Der Unterschied zu JackpotPiraten liegt im Spielbestand und in den Aktionen, nicht in der Lizenz. Wer auf einer der beiden Seiten spielt, hat dieselben Limits, dieselbe OASIS-Anbindung und dasselbe anbieterübergreifende Einzahlungslimit. Wer das Spielportfolio von Novomatic in den Vordergrund stellt, findet bei BingBong den tieferen Bestand; wer einen breiteren Mix aus kleineren Studios schätzt, ist bei JackpotPiraten besser aufgehoben.

DIE SPIELBANK

Die-spielbank.de ist die Plattform der Sächsischen Spielbanken-GmbH & Co. KG. Die Erlaubnis besteht laut Betreiberangabe seit dem 03.11.2022, erteilt über das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt. Die Plattform bezeichnet sich selbst als „der erste staatliche Anbieter für virtuelles Automatenspiel in Deutschland“ und verwendet im Fließtext die Begriffe „Online-Spielbank“ und „Online Spielothek“. Im HTML-Titel taucht dennoch „Legales Online Casino mit 900+ Online Slots“ auf – das Wort „Casino“ steht also im SEO-Titel, obwohl es im sichtbaren Text vermieden wird.

DIE SPIELBANK ist einer der fünf Einträge unter g-id 3 „Online-Casinospiele“ der GGL-Whitelist. Sie ist damit nicht über die GGL-Erlaubnis für virtuelle Automatenspiele lizenziert, sondern über eine Landeserlaubnis. Für Spieler außerhalb des Geltungsbereichs dieser Erlaubnis gilt: Die Plattform darf ihnen das Angebot nicht unterbreiten. Für wen sie also tatsächlich offensteht, hängt am Wohnsitz, nicht an einem pauschalen „in Deutschland“. Der staatliche Hintergrund macht die Plattform zum seltenen Fall einer Marke, deren Lizenz nicht von der GGL selbst kommt.

Merkur

Merkur-spiel.de gehört zu Merkur Bets Malta Limited und ist unter g-id 3 „Online-Casinospiele“ der GGL-Whitelist gelistet – mit Zuständigkeit Schleswig-Holstein. Damit ist Merkur einer der vier Landeseinträge, die Online-Casinospiele im Sinne des GlüStV 2021 anbieten dürfen, also Tisch- und Live-Spiele. Merkur darf sein Angebot nur Spielern mit Wohnsitz in Schleswig-Holstein unterbreiten; in allen anderen Bundesländern ist die Plattform formal nicht zugänglich.

Für Spieler in Schleswig-Holstein ist Merkur die Möglichkeit, an einem Tischspiel mit deutscher Erlaubnis teilzunehmen, ohne auf eine Offshore-Plattform ausweichen zu müssen. Für Spieler außerhalb des Landes ist Merkur schlicht kein Angebot – die Lizenz deckt sie nicht ab.

Tipico Games

Games.tipico.de gehört zu Tipico Games Limited und ist GGL-Whitelist-gelistet für virtuelle Automatenspiele. Damit ist Tipico Games einer der 34 bundesweit lizenzierten Slot-Anbieter – im Gegensatz zu Tipico Karlsruhe, das unter g-id 3 als Landeseintrag geführt wird und damit Tisch- und Live-Spiele abdeckt. Beide Marken tragen den Namen Tipico, sind aber lizenzrechtlich getrennt: Tipico Games für Slots bundesweit, Tipico Karlsruhe für Casino-Spiele in Schleswig-Holstein.

Für Spieler, die Tipico aus dem Sportwetten-Bereich kennen, ist die Slot-Plattform eine Erweiterung des bekannten Anbieters unter der GGL-Erlaubnis. Sie unterliegt denselben Limits, OASIS und LUGAS wie jeder andere Whitelist-Eintrag.

Wunderino

Wunderino.de gehört zu Megapixel Entertainment Limited und ist GGL-Whitelist-gelistet für virtuelle Automatenspiele. Damit zählt Wunderino zu den 34 bundesweit lizenzierten Slot-Anbietern. Öffentliche Bonusangaben oder Aktionsdetails trägt die Whitelist nicht; was die Plattform konkret bewirbt, steht auf der Webseite selbst und ist hier nicht Gegenstand des Vergleichs.

Für Spieler, die einen weiteren lizenzierten Slot-Anbieter neben JackpotPiraten, BingBong oder Tipico Games suchen, ist Wunderino eine Alternative innerhalb derselben Lizenzklasse – mit denselben Limits, OASIS und LUGAS.

Anbieter ohne deutsche Lizenz

Ice Casino

Icecasino.com wird laut Betreiberangabe von WhiteBox B.V. mit Sitz in Curaçao betrieben (Company Number 155412). Die GGL-Whitelist führt die Marke nicht; ein Abgleich der Whitelist gegen die Namen aller Offshore-Anbieter in diesem Vergleich zeigt: Ice Casino kommt in der Whitelist kein einziges Mal vor. Damit ist die Plattform nicht an OASIS angeschlossen, nicht an LUGAS, kennt das anbieterübergreifende Einzahlungslimit nicht und muss die 5-Sekunden-Regel nicht einhalten. Für einen Einzahlungsbonus nennt der Anbieter einen Rollover von 40×, für Gewinne aus Freispielen 35×. Die Quellen für diese Rollover-Angaben sind Sekundärquellen – die Originalseite wurde nicht direkt abgerufen.

Wer in Deutschland spielt, spielt bei Ice Casino außerhalb der deutschen Erlaubnis. Die Plattform wirbt aggressiv mit großen Bonusmultiplikatoren; was an Werbung auftaucht, ist hier nicht der Punkt. Der Punkt ist: Sie ist kein Ersatz für eine deutsche Lizenz, weil sie deren Schutzmechanismen nicht hat.

Slottica

Slottica.com wird laut Betreiberangabe von Atlantic Management B.V. mit Sitz in Curaçao betrieben, unter der Lizenz OGL/2024/1060/0472. Die GGL-Whitelist führt auch diese Marke nicht. Damit gilt dasselbe wie für Ice Casino: keine OASIS-Anbindung, kein LUGAS, kein anbieterübergreifendes Einzahlungslimit, keine 5-Sekunden-Regel. Slottica ist für Spieler in Deutschland ein Angebot außerhalb der Erlaubnis.

Was Offshore-Anbieter anders machen – und warum

Offshore-Anbieter werben mit großen Bonusmultiplikatoren, weil sie nicht an die deutschen Werbebeschränkungen gebunden sind. Der GlüStV 2021 begrenzt, was ein GGL-lizenzierter Anbieter an Boni anbieten darf; Offshore-Plattformen halten sich an ihre eigene Lizenz, nicht an die deutsche. Das ist der Grund, warum bei JackpotPiraten und BingBong kein „200 % Bonus + 200 Freispiele“ auftaucht – diese Werbung wäre mit der deutschen Erlaubnis nicht vereinbar. Bei Ice Casino ist ein Rollover von 40× auf den Einzahlungsbonus genannt; eine solche Bedingung wäre auf einer GGL-Whitelist-Plattform nicht in dieser Form zulässig.

Das ist kein Werturteil. Es ist die Erklärung dafür, warum Spieler, die auf große Boni Wert legen, auf Offshore-Plattformen verwiesen werden – und damit auf Anbieter ohne OASIS, ohne LUGAS, ohne anbieterübergreifendes Einzahlungslimit und ohne 5-Sekunden-Regel. Die Werbung ist das eine; das Produkt drumherum ist das andere. Die GGL beziffert den nicht regulierten Anteil am Online-Glücksspielvolumen für 2024 mit 23 Prozent. Diese 23 Prozent sind genau das Volumen, das nicht von OASIS und LUGAS erfasst wird.

Marktdaten: die Zahlen hinter der Lizenz

Die GGL veröffentlicht quartalsweise einen Marktmonitor. Im ersten Quartal 2026 lagen die Spieleinsätze bei virtuellen Automatenspielen bei 1.201 Mio. €, im zweiten Quartal 2026 bei 1.214 Mio. €. Die Zahlen beziehen sich auf den legalen Markt – also auf Anbieter mit GGL- oder Landeserlaubnis. Was parallel auf Offshore-Plattformen gespielt wird, fließt in diese Zahl nicht ein.

Wer diese Zahl mit dem Tätigkeitsbericht 2025 zusammenhält, sieht: Die legalen Spieleinsätze bei Slots liegen im einstelligen Milliardenbereich pro Quartal, der nicht regulierte Anteil am Gesamtmarkt beträgt 23 Prozent. Die beiden Zahlen sind nicht direkt vergleichbar, weil sie unterschiedliche Bezugsgrößen haben – die Marktdaten messen Einsätze auf legalen Plattformen, der Tätigkeitsbericht misst den Anteil des nicht regulierten Marktes am Gesamtvolumen. Zusammen ergeben sie das Bild: Der legale Markt ist groß, aber nicht vollständig, und die Lücke wird nicht kleiner, weil Lizenzen knapp sind.

Wie man eine Lizenz prüft – in drei Schritten

Wer auf einer Plattform landet und nicht sicher ist, ob sie deutsche Erlaubnis hat, kann das selbst nachprüfen. Drei Schritte:

  1. Die GGL-Whitelist öffnen. Sie liegt unter glücksspiel-behoerde.de und ist als PDF oder als durchsuchbares Format verfügbar. Stand 07.09.2026 umfasst die Liste 166 Einträge.

  2. Den Anbieternamen suchen. Wer in Deutschland spielen will, muss den Markennamen oder die Domain in der Whitelist finden. Findet sich der Eintrag nicht, gibt es keine GGL-Erlaubnis.

  3. Die g-id prüfen. Die Whitelist führt für jeden Eintrag eine Genehmigungs-ID. g-id 6 steht für virtuelle Automatenspiele (Slots), g-id 3 für Online-Casinospiele (Tisch/Live), g-id 5 für Sportwetten, g-id 7 für Online-Poker. Wer Roulette spielen will, braucht einen Eintrag unter g-id 3; wer Slots spielen will, einen Eintrag unter g-id 6.

Diese drei Schritte dauern wenige Minuten. Sie beantworten die Frage, die viele Vergleichsseiten offenlassen: ob die beworbene Plattform in Deutschland wirklich zugelassen ist oder nicht. Wer diesen Schritt überspringt, akzeptiert ein Angebot, dessen Schutzmechanismen er nicht kennt.

Was eine Lizenz dem Spieler bringt – und was nicht

Die Lizenz bringt OASIS, LUGAS, das anbieterübergreifende Einzahlungslimit, die 5-Sekunden-Regel und die gestaffelten Spin-Limits. Sie bringt auch die Pflicht zur vollständigen Identitätsprüfung vor dem ersten Einsatz – anonymes Spielen ist auf einer Whitelist-Plattform nicht möglich. Zahlungen erfolgen ausschließlich von einem Konto, das auf den Namen des Spielers lautet, bei einem EU-regulierten Zahlungsdienstleister. Kryptowährungen akzeptiert kein lizenzierter Anbieter; § 6b Abs. 4 GlüStV verbietet anonyme Zahlungswege.

Die Lizenz bringt nicht: Steuervorteile. Spielgewinne sind in Deutschland für Freizeitspieler grundsätzlich steuerfrei; das gilt unabhängig davon, ob die Plattform lizenziert ist oder nicht. Kursgewinne aus Kryptowährungen fallen unter § 23 EStG – steuerfrei nach einem Jahr Haltezeit; das ist eine Modellrechnung, kein Steuerbescheid. Wer wissen will, was im Einzelfall gilt, fragt einen Steuerberater.

Die Lizenz bringt auch nicht: unbegrenzten Zugriff auf alle Spiele. Slots-Anbieter dürfen keine Jackpots anbieten (§ 22a GlüStV 2021 – ein Gewinn muss ein festes Vielfaches des Einsatzes sein); Tisch- und Live-Spiele sind nur über die fünf Landeseinträge zugänglich; gleichzeitiges Spielen auf mehreren Plattformen wird durch LUGAS unterbunden. Das sind keine Nachteile der Lizenz, sondern ihre Regeln.

Häufige Fragen

Welche Online-Casinos besitzen tatsächlich eine deutsche Lizenz?

Auf der GGL-Whitelist stehen 34 Inhaber für virtuelle Automatenspiele, 5 für Online-Poker und 27 für Sportwetten. Unter „Online-Casinospiele“ (Tisch- und Live-Spiele) finden sich 5 Einträge, die nicht bei der GGL selbst, sondern bei einzelnen Ländern lizenziert sind. Wer in Deutschland spielen will, muss auf der Whitelist stehen oder eine Landeserlaubnis haben.

Warum listet die GGL-Whitelist unter Online-Casinospiele nur 5 Einträge?

Weil die GGL für Tisch- und Live-Spiele keine bundesweite Erlaubnis vergibt. § 9 Abs. 8 und § 6e Abs. 3 GlüStV 2021 überlassen diesen Bereich den Ländern, die ihn selbst oder durch juristische Vertretung veranstalten dürfen. Die fünf Einträge sind die Marken, die eine solche Landeserlaubnis besitzen und auf der Whitelist geführt werden.

Wer erteilt die Erlaubnis für Online-Casinospiele, wenn nicht die GGL selbst?

Die Länder. In Schleswig-Holstein sind vier Marken lizenziert (Merkur Bets Malta, NOVOLINE.DE GmbH, Skill On Net und Tipico Karlsruhe), in Bayern die Staatliche Lotterie- und Spielbankverwaltung. Eine solche Landeserlaubnis gilt nur für Spieler mit Wohnsitz im jeweiligen Land; eine bundesweite Vermarktung ist nicht zulässig.

Ist ein Online-Casino ohne deutsche Lizenz automatisch illegal?

Die GGL führt eine Whitelist und keine Blacklist. Wer nicht auf der Whitelist steht, ist nicht „automatisch illegal“ – das ist eine rechtliche Aussage, die die Behörde selbst so nicht trifft. Wer nicht auf der Whitelist steht, ist nicht zugelassen. Ob er „illegal“ ist, hängt an der Auslegung des GlüStV; die Vollstreckung in der Praxis richtet sich gegen Anbieter, nicht gegen Spieler.

Betreibt ein einziges Unternehmen mehrere lizenzierte Plattformen gleichzeitig?

Ja. DGGS Deutsche Gesellschaft für Glücksspiel mbH betreibt sowohl JackpotPiraten.de als auch BingBong.de; beide sind auf der GGL-Whitelist unter g-id 6 mit bundesweitem Vertriebsgebiet geführt. Die Lizenz ist dieselbe, der Marktauftritt ist unterschiedlich. Welche Spiele angeboten werden, ist von Plattform zu Plattform verschieden.

Wie erkenne ich, ob ein Anbieter wirklich auf der GGL-Whitelist steht?

Die Whitelist liegt unter glücksspiel-behoerde.de als PDF. Wer den Markennamen oder die Domain dort sucht und unter g-id 6 (Slots), g-id 3 (Casino), g-id 5 (Sportwetten) oder g-id 7 (Poker) findet, hat einen GGL-lizenzierten oder über ein Land lizenzierten Anbieter vor sich. Wer dort nicht steht, hat keine Erlaubnis für Deutschland.

Geschrieben von der Redaktion „Auslandscasinos Info”.

Ausländische Online-Casinos für deutsche Spieler 2026 im Vergleich
Ausländische Online-Casinos für deutsche Spieler 2026 im Vergleich

Welche ausländischen Casinos in Deutschland erlaubt sind, was die GGL-Whitelist regelt und welche Wege für…